Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungspunkt
1. Leistungsumfang der Dienstleistungen
Bildungspunkt führt die im Auftrag oder Vertrag definierten Dienstleistungen primär in eigenen Räumlichkeiten durch kompetente Berater oder Trainer und Dozenten durch. Auf Wunsch des Kunden können diese Leistungen zu den von Bildungspunkt jeweils gültigen Bedingungen und auch auf Basis der vorhandenen Gesetzgebung (Förderrichtlinien) in Räumlichkeiten des Kunden oder einer öffentlichen Tagungsstätte bzw. eines Hotels durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie der Ort gelten hierbei wie im Auftrag oder Vertrag vereinbart.
2. Sorgfaltspflicht, Erfolg und Dokumentation
Bildungspunkt führt die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Maßgabe eines qualifizierten Beraters, Trainers und Dozenten durch. Das aktive Mitwirken des Kunden ist hierbei immer erforderlich. Ein definierter Erfolg, insbesondere im Sinne einer aktiven Umsetzung von Handlungsempfehlungen oder Vorgehensweisen und deren Wirkung, ist nicht geschuldet. Aktuelle Veränderungen am Markt, der jeweiligen Branche, im Unternehmen oder auch beim Schulungsteilnehmer selbst können es notwendig machen, dass Bildungspunkt die Schulungsmethodiken oder auch die Inhalte von Schulungselementen ändert.
3. Stornierung von Dienstleistungen
Bildungspunkt ist berechtigt vom Auftrag oder Vertrag zurück zu treten, wenn Bildungspunkt es ohne eigenes Verschulden nicht möglich sein sollte, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4. Schulungsdokumentation / Lehrmaterial
Bildungspunkt erstellt und hält für jede Schulungsleistung umfangreiches Dokumentations- und begleitendes Lehrmaterial vor. Diese Materialien finden in den vereinbarten Leistungen je nach vertraglicher- oder Auftragsgestaltung ihren Einsatz. Dem Dozenten, Schulungsteilnehmer oder Dritten ausgehändigtes Schulungsmaterial verbleit im Urheberrecht von Bildungspunkt. Eine Vervielfältigung, Nachdruck oder inhaltliche Kopie sowie die entgeltliche oder auch unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Genehmigung von Bildungspunkt nicht zulässig.
5. Vergütung / Honorar
Die Vergütung bzw. das Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Vertrag zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Förderprojekten kann auch eine abweichende Vergütungsform geregelt sein.
6. Zahlungsbedingungen
Wird nichts anderes vereinbart, so gilt als Zahlungsform der monatlichen Rechnungsstellung direkt Abschluss der Teilnahmevereinbarungen und Beginn der Leistungserbringung.
7. Sicherheitsanforderungen
Trainer, Dozenten, Veranstalter und Schulungsteilnehmer sind dazu verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
8. Haftung
Bildungspunkt haftet für keine direkten oder indirekten Schadensersatzansprüche, welche sich aus einer fehlerhaften, nicht vollständigen oder auch grundsätzlichen Umsetzung empfohlener Handlungsweisen ergeben. Schäden an privat genutzten Gegenständen werden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit getragen, soweit die aktuelle Gesetzgebung dies zwingend erfordert.
9. Nebenabreden, Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Lampertheim.
Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen nichtig ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt die entsprechende, ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, zulässige Regelung.
(Stand 01.09.2017)